Ambulante Pflege Kosten zu hoch? Finanzhilfen unterstützen Sie!
1. Pflegegeld
Das Pflegegeld kann z.B. dann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige die Pflege übernehmen oder organisieren. D.h., wenn Sie z.B. einen privaten Seniorendienst beauftragen, der bis zu 24 Stunden Betreuung für Sie leisten kann. Das Pflegegeld kann auch mit Pflegesachleistungen kombiniert werden, um die Kosten für ambulante Pflege gering zu halten.
Grad der Pflegebedürftigkeit |
Leistungen ab 2017 pro Monat (Angaben in Euro) |
---|---|
Pflegegrad 1 |
0,- |
Pflegegrad 2 |
316,- |
Pflegegrad 3 |
545,- |
Pflegegrad 4 |
728,- |
Pflegegrad 5 |
901,- |
2. Pflegehilfsmittel
Grundsätzlich werden unter dem Begriff Pflegehilfsmittel Geräte und Sachmittel erstanden, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, Sie erleichtern und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von uns jeden Monat kostenlos eine PFLEGEBOX im Wert von 40 € erhalten.
3. Verhinderungspflegeleistungen (z.B. durch Seniorenbetreuungsdienste)
Grad der Pflegebedürftigkeit |
Leistungen ab 2017 pro Kalenderjahr bis zu |
---|---|
Pflegegrad 2, 3, 4 und 5 |
1.612 Euro |
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie z.B. durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege. Seit Januar 2015 ist eine Ersatzpflege für bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich. Außerdem kann bis zu 50% des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 Euro) zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Verhinderungspflege kann dadurch auf max. 150% des bisherigen Betrages ausgeweitet werden. Somit stehen dann 2.418 Euro pro Jahr zur Verfügung. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet.
4. Teilstationäre Tages- und Nachtpflege
Grad der Pflegebedürftigkeit |
Leistungen ab 2017 pro Monat (Angaben in Euro) bis zu |
---|---|
| |
Pflegegrad 1 |
0 |
Pflegegrad 2 |
689 |
Pflegegrad 3 |
1.298 |
Pflegegrad 4 |
1.612 |
Pflegegrad 5 |
1.995 |
|
Unter Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Seit Januar 2015 können die Leistungen der Tages- und Nachtpflege neben der ambulanten Pflegesachleistung /dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden, wodurch ambulante Pflege Kosten verringert werden.
5. Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen
Grad der Pflegebedürftigkeit |
Leistungen ab 2017 pro Maßnahme bis zu |
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Pflegegrad 1 bis 5 |
4.000 Euro |
Wenn ein Pflegebedürftiger oder jemand, der in seiner Alltagskompetenz dauerhaft erheblich eingeschränkt ist, zu Hause gepflegt und betreut wird, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen individuell anzupassen. Dafür gewähren die Pflegekasse die hier genannten Zuschüsse.
6. Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Den Betreuungsbetrag erhalten Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (psychisch kranke, behinderte oder demenziell erkrankte Menschen). Es wird je nach Betreuungsbedarf ein Grundbetrag von 104 Euro pro Monat oder ein erhöhter Betrag von 208 Euro pro Monat gewährt. Seit 2015 werden zusätzliche Betreuungsleistungen um die Möglichkeit ergänzt, niedrigschwellige Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen, um ambulante Pflege Kosten abzunehmen.
Dieser Betrag lässt sich gut dafür verwenden, niedrigschwellige Entlastungsleistungen zur Vertretung einer 24 Stunden Betreuungskraft einzukaufen. So könnte kostengünstig die nötige Freizeit der 24 Stunden Betreuungskraft ermöglicht werden.
7. Steuerförderung
Es besteht zudem die Möglichkeit, eine Steuerförderung (nach § 35a EStG) bis max. 4.000 Euro pro Jahr zu beantragen. Dies können auch Angehörige nutzen, wenn die zu pflegende Person nicht (mehr) steuerpflichtig ist.
Pro Monat ist so eine rechnerische Entlastung von bis zu 333,33 Euro möglich.
Da dies einmal jährlich über Steuererklärung zu beantragen ist, wäre es zunächst vorzufinanzieren.