Sie sind pflegender Angehörige(r)? Dann brauchen Sie sicher ab und zu eine Pause von der Seniorenhilfe. Wenn Sie verhindert sind übernehmen wir Ihre Aufgaben. Dabei ist egal, ob es sich regelmäßig um ein paar Stunden pro Woche handelt oder ob Sie sich mehrere Tage oder Wochen Freizeit bzw. Urlaub im Jahr gönnen möchten. In der Regel bezuschusst Ihre Pflegeversicherung unsere dafür erbrachten Dienstleistungen im Bereich Seniorenpflege.
Dies können z.B. Tätigkeiten aus folgenden Bereichen sein:
Das übernimmt Ihre Pflegeversicherung im Rahmen der Seniorenpflege
Die gesetzliche Pflegeversicherung bezuschusst diese sogenannte Verhinderungspflege oder Ersatzpflege unter bestimmten Voraussetzungen¹ mit bis zu 201,50 € im Monat bzw. mit 2.418 € pro Kalenderjahr. Diese Summe setzt sich zusammen aus einem Betrag in Höhe von 1.612 € für die Verhinderungspflege und 50% des Leistungsbetrages für die sogenannte Kurzeitpflege. Letzteres kann zur Auszahlung kommen, sofern im Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege (stationäre Pflege) in Anspruch genommen wird.
¹ Voraussetzung ist das Bestehen eines Pflegegrades (2 bis 5) seit mindestens 6 Monaten.
Mit diesem Betrag können Sie bereits über 100 Dienstleistungsstunden Ihrer Seniorenpflege bei uns finanzieren.