Wenn pflegebedürftige Senioren rund um die Uhr im eigenen Heim betreut werden, wird dies als sogenannte 24-Stunden-Betreuung definiert. Wenn es bei der sogenannten 24-Stunden-Betreuung um die Betreuung von kranken und alten Menschen geht, so gibt es hierfür eine Vielzahl an Definitionen, welche in der Verwendung sind. Wichtig ist dabei die Live-In-Pflege, die Betreuung im Alltag oder auch die BihG, was als Abkürzung für Betreuung in häuslicher Gemeinschaft steht. Doch, obwohl es eine große Zahl an unterschiedlichen Begriffen gibt, beschreibt es am Ende immer nur eine Leistung und dies ist die sogenannte 24-Stunden-Pflege. Gemeint ist damit stets eine grundpflegerische Unterstützung im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen.
Eine Betreuungs- bzw. Pflegekraft, die von den Agenturen vermittelt wird, arbeitet in der sogenannten 24-Stunden-Betreuung und wird meist für die häusliche Betreuung der Senioren eingesetzt. Dies bedeutet, die Betreuerin reist meistens von Polen oder einem anderen osteuropäischen EU-Land (z. B. Tschechien, Rumänien, Litauen, etc.) nach Deutschland an, um dann als Pflegekraft rund um die Uhr für den Senior, der im eigenen Heim betreut wird, zu sorgen. Dies heißt jedoch nicht, dass die 24-Stunden-Betreuungskraft rund um die Uhr für 24 Stunden arbeiten darf.
Die Betreuungskraft übernimmt einen großen Teil der Aufgaben, welche in der Regel die Familienmitglieder bei einer häuslichen Betreuung der Angehörigen erledigen. Hierzu gehört die Unterstützung bei Essen und Trinken, die tägliche Hygiene und die Überwachung der Einnahme von Medikamenten.
Bei einer sogenannten 24-Stunden-Betreuung unterstützt die Hilfe vorwiegend im Haushalt sowie bei der täglichen Körperhygiene und betreut den Patienten tagsüber und begleitet diesen zum Arztbesuch sowie zu weiteren Unternehmungen. Jene Aufgaben können von Freunden, Bekannten und Angehörigen als auch durch die Pflegedienste oder privat über durch eine Vermittlungsagentur organisierte Betreuungskräfte (beispielsweise aus dem Ausland) geleistet werden. Die 24-Stunden-Pflegekraft arbeitet dabei meistens zwischen 35 und 40 Stunden in der Woche. Die Kosten belaufen sich auf ca. 2.500 bis 3.200 € monatlich.
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten sind für die sogenannte 24-Stunden-Betreuung von großer Bedeutung. Die Haushaltshilfen oder die Betreuungskräfte führen die hauswirtschaftlichen Arbeiten durch und helfen den Senioren unter anderem beim Kochen, Einkaufen und dem Aufräumen und dem Putzen der Wohnung. Die Grundpflege wird ebenso gewährleistet. So helfen die Betreuungskräfte im Rahmen der Grundpflege den Menschen bei den Grundverrichtungen. Hierzu gehören die Körperpflege wie Duschen, Waschen, Baden, Anziehen und Kämmen, die Mund- und Zahnpflege, der Toilettengang mit Darm- und der Blasenentleerung, sowie das Zubereiten und die Aufnahme der Nahrungsmittel.
Wer älter wird, der hat mit sehr vielen mutmaßlichen Kleinigkeiten der persönlichen Körperhygiene zu kämpfen. Zum Beispiel, wenn die Schulter schmerzt, dann kann sich der Betroffene meistens nicht mehr die Hüfte oder den Rücken waschen. Das Schneiden der Fußnägel geht ebenfalls nicht mehr, da auch die Sehkraft der Augen immer weniger wird. In diesen Fällen hilft eine sogenannte Rundum-Betreuung zu Hause. Verschiedene Agenturen bieten diese Leistungen verlässlich an. Die sogenannte 24-Stunden-Betreuung ist eine optimale Möglichkeit, damit ältere Personen, die pflegebedürftig sind, zu Hause in der eigenen vertrauten Umgebung nach wie vor in Würde leben können. Viele Familien wünschen sich deshalb, dass ihre pflegebedürftigen Angehörigen von einer Betreuungskraft aus Polen oder weiteren osteuropäischen Ländern unterstützt werden. So erfolgt die sogenannte 24h Betreuung in geregelten Arbeitszeiten, in welchen die betreuende Person zur Verfügung steht, um im Haushalt zu helfen, zu kochen, für Ordnung zu sorgen oder ähnliches. Eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft bedeutet aus diesem Grund in der Regel vor allem für die Familienangehörigen eine sehr gute Entlastung. Diese haben dann mehr Zeit und können sich jenem zu pflegenden Angehörigen in anderer Weise liebenswürdig zuwenden.
Beim Entsendemodel treten die Angehörigen des Betreuungsbedürftigen in aller Regel als Auftraggeber gegenüber einer deutschen Vermittlungsagentur auf, welche eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung für den eigenen Angehörigen organisiert. Die Betreuungskraft ist bei einem anderen Unternehmen, dem Entsendeunternehmen, in Heimatland der Kraft angestellt und wird dann nach Deutschland entsandt. Dabei laufen die Abwicklung sowie die Kommunikation über die deutsche Agentur. Das Entsendeunternehmen (die ausländische Agentur) nimmt die Versicherung der Betreuungsperson vor und sorgt gleichzeitig dafür, dass in dem Heimatland alle notwendigen Sozialabgaben und Steuern gezahlt werden. Dies wird durch eine A1-Bescheinigung bestätigt und muss ebenfalls nachgewiesen werden. Die Organisation, die Vermittlung und den Transport der betreuenden Person übernimmt die Vermittlungsagentur für die Patienten. Als Auftraggeber zahlen diese einen vertraglich festgelegten Betrag im Monat an das jeweilige Unternehmen im osteuropäischen EU-Ausland. Von dieser Agentur - dem Arbeitgeber - erhält die Betreuungskraft ihren Lohn.
In den Leistungen einer sogenannten 24h-Betreuung ist zum Beispiel auch die Begleitung bei einem Arztbesuch inbegriffen. Das Spazierengehen gehört ebenfalls dazu, genauso wie zusammen frische Luft zu schnappen. Vor allem solche Unternehmungen bedeuten sehr viel Lebensqualität auch im hohen Alter. Diese kommen bei der Belastung sowie beim täglichen Stress der pflegenden Angehörigen oftmals viel zu kurz. Mit einer professionellen 24-Stunden Betreuung kann auch jenen Selbstverständlichkeiten mehr Zeit und Raum gegeben werden. Die Lebensqualität bedeutet für die Senioren auch, dass jemand da ist, der sich kümmert. Dies sorgt besser für eine hohe Zufriedenheit. Oftmals wohnen bei einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung Pflege und Betreuungspersonal aus Osteuropa wie aus Polen in Deutschland in jenem Haushalt der älteren Person, welche grundpflegerisch betreut werden muss. Jedoch heißt dies nicht, dass die Pflegekräfte rund um die Uhr arbeiten können. Ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit beläuft sich in der Regel auf 40 Stunden. Dennoch hat sich der Begriff einer sogenannten 24-Stunden-Betreuung inzwischen eingebürgert. Somit ist symbolisch die Verfügbarkeit sowie die Nähe der häuslichen Pflegekraft beschrieben. Die genaue Bezeichnung heißt „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“, was kurz mit BihG definiert wird. Eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung wird meistens zusammen mit der 24-Stunden-Pflege in Anspruch genommen, bei welcher neben der Betreuung zugleich für die Grundpflege wie zum Beispiel Waschen, Toilettengang oder für das An- und Auskleiden gesorgt ist. Dabei ist die medizinische Behandlungspflege nicht inbegriffen, wohl jedoch die pflegerische bzw. die aktivierende Leistung. Wer für die eigenen Angehörigen eine Betreuungsperson beispielsweise aus Polen oder einem anderen osteuropäischen EU-Land beauftragen möchte, der kann dies über eine deutsche Agentur tun. Die Angehörigen treten hierbei als Auftraggeber auf und engagieren über die Agentur für die Angehörigen eine solche 24-Stunden-Betreuung. Dies geschieht über das Entsendemodell. Die polnischen Arbeitskräfte werden dabei nach Deutschland entsendet, sind allerdings in Polen durch den Arbeitgeber sozialversichert und steuerpflichtig beschäftigt.
Die Arbeitgeber (also die deutschen Familien) müssen die Pflegekraft steuerlich und sozialversicherungstechnisch anmelden und haben sämtliche Arbeitgeberpflichten. Jener Prozess ist sehr viel aufwändiger und letztlich auch teurer, denn es müssen verschiedene Schritte beachtet werden. Zunächst muss eine vertrauensvolle Kraft gefunden werden. Hier kann die Agentur für Arbeit zwar behilflich sein, aber das gesamte Einstellungsprozedere liegt bei der deutschen Familie. Dann folgt das Aufsetzen des rechtssicheren Arbeitsvertrags und die Beachtung des deutschen Arbeitsrechtes. Letzteres ist bei der typischen 24 h Betreuung in der Regel gar nicht umsetzbar. Am besten konsultieren die Interessenten dafür einen Rechtsanwalt, um sämtliche Normen und Regelungen inhaltlich korrekt darzustellen. Dann sollte ein Steuerberater involviert werden, der sich um die ganzen Anmeldungen (Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft etc.) kümmert und korrekt den mtl. Lohn (inkl. der geldwerten Vorteile wir z.B. „freie Kost und Logie“ abrechnet. Als Arbeitgeber ist die Familie dann ebenfalls dafür verantwortlich, die nötige Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen. Zu alle dem stellt sich dann die Frage der Vertretung bei Krankheit und Urlaub. Letztlich kann von diesem Modell nur abgeraten werden, denn es bringt nur Nachteile für die Familie.